EXISTENZGRÜNDUNG MIT FÖRDERUNG
Du willst dich selbstständig machen. Wir begleiten dich von der Idee bis zur Umsetzung.
Gründungscoaching mit Gutschein (AVGS, § 45 SGB III). Aus deiner Idee wird ein Plan. Mit dem Gutschein zahlst du dafür nichts.
Online-Beratung, aus Rosenheim, bundesweit für dich da
Bestätigung per E-Mail, alles Weitere steht darin
Online-Beratung, bundesweit
Das Coaching führt NeuPlanWerk durch
Förderung nach § 45 SGB III, nachprüfbar bei der Bundesagentur für Arbeit
Warum das für dich nichts kostet
KURZ ERKLÄRT
Das Amt bezahlt dein Coaching über den Gutschein. Du lernst, deine Idee zu prüfen und einen Plan zu schreiben.
Der Gutschein
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellt dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein aus.
Die Abrechnung
Die Stelle bezahlt das Coaching über den Gutschein direkt. Du zahlst nichts.
Das Coaching
NeuPlanWerk führt das Coaching mit dir durch, online. Von dir nehmen wir kein Geld.
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Der AVGS für das Gründungscoaching kommt infrage. Danach kannst du den Gründungszuschuss beantragen, dazu brauchst du mindestens 150 Tage Restanspruch.
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Beim Jobcenter kommen der AVGS und das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) infrage.
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Elternzeit, Pause oder Neustart: Auch ohne Leistungsbezug kann ein AVGS möglich sein. Wir prüfen das im Erstgespräch.
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Mit Kündigung giltst du als von Arbeitslosigkeit bedroht, die Förderung kann dann greifen. Ohne Kündigung ist das Coaching eine Selbstzahlerleistung. Passt die Förderung nicht, hörst du das von uns im ersten Gespräch.
Welche Förderung passt zu dir?
Such deine Situation aus. Für jede Situation zeigen wir dir den passenden Weg.
Bis zu
Was die Förderung für dich bedeutet
9.700 €
Gutscheinwert für dein Gründungscoaching
GUTSCHEIN
Das Gründungscoaching bezahlt der Gutschein
+
GRÜNDUNGSZUSCHUSS
Letztes Arbeitslosengeld + 300 € im Monat
Den Gründungszuschuss kannst du als Bezieher von Arbeitslosengeld I beantragen, du musst ihn nicht zurückzahlen. Quelle: § 93 SGB III
Gutscheinwert bei voller Genehmigung der Unterrichtseinheiten, Stand 24.09.2026. Förderung nach § 45 und § 93 SGB III, Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, kein Rechtsanspruch.
So läuft es ab: Formular ausfüllen, Erstgespräch, Termin bei der Stelle. Alle Schritte auf Über uns
Fragen, die du dir stellst
Warum ist das kostenlos?
Das Coaching läuft über einen Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Damit zahlst du nichts.
Wie komme ich an den Gutschein?
Du sprichst ihn bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter an. Wir bereiten dich so vor, dass du konkret nach dem richtigen Gutschein fragen kannst.
Muss ich arbeitslos sein?
Du musst arbeitslos, arbeitsuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein.
Wer führt das Coaching durch?
NeuPlanWerk führt das Coaching online durch. So kannst du es von überall in Deutschland nutzen.
Prüfen wir, ob die Förderung bei dir greift.
Wenige Fragen, unter zwei Minuten. Die Bestätigung kommt per E-Mail.