Förderung und AVGS

Was gefördert wird, und wie du es selbst nachprüfst.

Gutschein, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld, jeweils mit Paragraph und Quelle.

Warum kostenlos ··· Wegweiser ··· Tabelle ··· Rechenweg ··· Checkliste

Stapel Unterlagen mit Stift und Brille auf einem dunklen Schreibtisch

Warum ist das kostenlos?



Der Gutschein

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Leistung der Arbeitsförderung nach § 45 SGB III. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellt ihn aus.

Die Abrechnung

Die Stelle bezahlt das Coaching über den Gutschein direkt. Du zahlst nichts.

Das Coaching

NeuPlanWerk führt das Coaching mit dir durch, online. Von dir nehmen wir kein Geld.


Welche Förderung passt zu dir?

Such deine Situation aus. Für jede Situation zeigen wir dir den passenden Weg.

Was gefördert werden kann

§ 45 SGB III

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Für wen: arbeitslos, arbeitsuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht.

Was: Gutschein für ein Gründungscoaching.

Ansprechpartner: Agentur für Arbeit oder Jobcenter.

§ 93 SGB III

Gründungszuschuss

Für wen: Bezieher von Arbeitslosengeld I mit mindestens 150 Tagen Restanspruch.

Was: zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus 300 € im Monat für 6 Monate, danach 300 € im Monat für 9 Monate.

Ansprechpartner: Agentur für Arbeit.

§ 16b SGB II

Einstiegsgeld

Für wen: Bezieher von Bürgergeld.

Was: Zuschuss bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.

Ansprechpartner: Jobcenter.

Stand 01.11.2026. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Gründungszuschuss (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen). Auf keine dieser Leistungen besteht ein Rechtsanspruch.

So rechnen sich die Zahlen

Bis zu

9.700 €

Gutscheinwert für dein Gründungscoaching

GUTSCHEIN

Wird direkt mit der Agentur für Arbeit abgerechnet.

+

GRÜNDUNGSZUSCHUSS

Letztes Arbeitslosengeld + 300 € im Monat, sechs Monate lang.

Der Zuschuss geht an dich, du musst ihn nicht zurückzahlen. Quelle: § 93 SGB III

Rechenbeispiel, angenommene Beträge

Angenommenes Arbeitslosengeld im Monat: 1.400 €

Zuschuss im Monat: 1.400 € + 300 € = 1.700 €

Zuschuss: 6 Monate × 1.700 € = 10.200 €

Die Beispielrechnung gilt für den Zuschuss. Beispielrechnung mit angenommenen Beträgen, kein Versprechen. Deinen Satz nennt dir der Bescheid der Agentur. Der Gutscheinwert gilt bei voller Genehmigung der Unterrichtseinheiten, Stand 24.09.2026. Förderung nach § 45 und § 93 SGB III, Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, kein Rechtsanspruch.

So gehst du vorbereitet zum Amt

Sieben Punkte, in zehn Minuten durchgegangen. Ohne E-Mail, ohne Anmeldung.

Checkliste als PDF herunterladen

Lieber gleich prüfen lassen, ob die Förderung bei dir greift

1. Status klären

Bist du arbeitslos gemeldet, arbeitsuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht? Bei ALG I: Wie viele Tage Restanspruch stehen auf dem Bescheid?

2. Vorhaben in drei Sätzen

Was bietest du an, wem, und womit verdienst du das erste Geld?

3. Warum keine gleichwertige Stelle?

Nenne konkrete Gründe aus Beruf, Region und Lebenssituation, nicht nur „es gibt nichts“.

4. Unterlagen mitbringen

Lebenslauf, aktueller Bescheid, Qualifikationsnachweise, deine Skizze des Vorhabens.

5. Drei Fragen stellen

Kann ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III für ein Gründungscoaching bekommen? Wie viele Unterrichtseinheiten und welcher Zeitraum? Welche Unterlagen soll ich vorbereiten?

6. Nach dem Termin notieren

Kostenträger, Unterrichtseinheiten, Zeitraum, Maßnahme. Diese vier Angaben brauchen wir für den nächsten Schritt.

7. Ruhig bleiben

Wir haben die Unterlagen mit dir vorbereitet. Du gehst mit einem klaren Plan ins Gespräch.

Fragen und Antworten

Prüfen wir, ob die Förderung bei dir greift.

Wenige Fragen, unter zwei Minuten. Die Bestätigung kommt per E-Mail.